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…dass die Schlüsselzahl „95“ im Führerschein als Nachweis für die Berufskraftfahrerqualifikation künftig wegfällt? Ab Mai 2021 ersetzt ein Fahrerqualifizierungsnachweis diesen Eintrag. Dieses Dokument stellt die Fahrerlaubnisbehörde künftig auf Antrag aus und sendet es direkt der betreffenden Person zu. Dies gilt auch für ausländische Führerscheininhaber.

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation sind die bisherigen und neuen Fahrerqualifizierungsnachweise länger gültig. Sind die Nachweise zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. Juni 2021 abgelaufen oder würden ablaufen, verlängert sich ihre Gültigkeit automatisch um zehn Monate. Hierüber informiert das Bundesverkehrsministerium (BMVI).

Nach BMVI-Angaben soll auch das beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) neu angesiedelte Berufskraftfahrer-Qualifikationsregister im Mai dieses Jahres starten. Dann können Ausbildungsstätten die Daten von Teilnehmern an den Qualifikationsmaßnahmen direkt elektronisch an das KBA übermitteln, wo sie in dem Register gespeichert werden. Auf diese Daten haben die Behörden aus der gesamten Europäischen Union Zugriff, wenn sie beispielsweise einen Fahrerqualifizierungsnachweis ausstellen wollen.

Die Risiko-Ingenieure von HDI Risk Consulting (HRC) haben zum Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) die wichtigsten Details für Sie zusammen gestellt. Haben Sie darüber hinaus Fragen zum Flotten- bzw. Fuhrparkmanagement? Ihr Ansprechpartner in Ihrer HDI Niederlassung hilft Ihnen gerne weiter.

Bildquelle: Bundesdruckerei