HDI Berater - Ausgabe 02/2025

04 Mittelstand Resilienz stärken und ESG-Risiken absichern 14 Cyber Mit Readiness Workshops auf Ernstfälle vorbereiten 16 Wertermittlung Durch falsche Berechnung der Vermögenswerte droht Unterversicherung Energielösung für die Zukunft Ein modernes und zukunftsweisendes BiomasseHeizkraftwerk liefert in Cuxhaven Energie aus dem Brennstoff Holz. HDI Global hat das innovative Projekt von Anfang an begleitet. Informationen für Entscheider | Herbst 2025

Nachhaltigkeit ist und bleibt eine globale Herausforderung für uns alle. Als Partner in Transformation nehmen wir unsere Verantwortung ernst und werden unser Kundenmagazin HDI Berater künftig ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung stellen. Der Berater erscheint wie gewohnt zweimal im Jahr und informiert Sie zuverlässig über relevante Themen aus der Versicherungswelt. So erhalten Sie zukünftig Ihren Berater: Melden Sie sich für unseren Infoletter an und wir senden Ihnen automatisch die nächste Berater-Ausgabe in digitaler Form zu. Einfach den QR-Code links scannen oder die URL eingeben: www.hdi.global/infoletter Umweltschonend informieren. HDI Berater – aus print wird digital. Die aktuelle Ausgabe als interaktives Magazin, auch für Tablets und Smartphones, sowie vorherige Ausgaben zum Nachlesen finden Sie unter: www.hdi.global/berater

Liebe Leserinnen und Leser, Transformationsprozesse beinhalten tiefgreifende Veränderungen, die häufig mit großen Herausforderungen einhergehen. Oftmals in kürzester Zeit gilt es, durch pragmatische Lösungen und manche kreative Idee zu einem für beide Seiten tragfähigen Ergebnis zu kommen. Das betrifft die Absicherung von Risiken ebenso wie die Erfüllung sicherheitstechnischer Anforderungen. Unsere Expertise und langjährigen Erfahrungen bieten hierfür das erforderliche Fundament. Das zeigt sich auch beim Bau des Biomasse-Heizkraftwerks, wie Sie im Titelthema dieser Ausgabe Ihres HDI Beraters nachlesen können. Als Partner in Transformation unterstützen und begleiten wir den Kraftwerksbetreiber bei seinem Vorhaben, eine ganze Region mit nachhaltiger Fernwärme zu versorgen. Heute, morgen und in Zukunft. 12 18 ESG-Anforderungen spielen auch im Mittelstand eine zunehmend wichtige Rolle. Deshalb stelle ich im folgenden Interview innovative Bausteine unserer neuen Versicherungskonzepte vor. Sie ermöglichen passgenaue Lösungen auch beim Risikomanagement. Freuen Sie sich auf viele weitere spannende Themen in dieser Ausgabe, wie zum Beispiel die Integration von Readiness Workshops in unsere Cyber-Policen. So können sich Unternehmen spürbar besser auf den Ernstfall vorbereiten. Viel Spaß beim Lesen! Stephan Geis Managing Director Germany HDI Global SE IMPRESSUM Herausgeber: HDI Global SE Verlag und technische Gesamtherstellung: OPEN Strategy & Story GmbH, Wilhelmshöher Allee 262, 34131 Kassel, www.open.de; Geschäftsleitung: J. Müller; Redaktion: K. Schelauske; Projektleitung: S. Ahlborn; Grafik: J. Stachler; Bildnachweis: A. Dahlmeier, GettyImages, iStock; Nachdruck auch auszugsweise nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages. ISSN 1866-1998. Hinweis: Wenn Sie künftig unsere Kundenzeitschrift nicht mehr erhalten möchten, können Sie der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke widersprechen. Themen 8 Risikomanagement für den Mittelstand Interview mit Stephan Geis, Managing Director Germany bei HDI Global SE Neue EU-Produkthaftungsrichtlinie Höhere Risiken für Hersteller Brandrisiken durch Batterien Verpuffungen und Explosionen in Entsorgungsfahrzeugen Fernwärme für eine Region Ein zukunftsweisendes BiomasseHeizkraftwerk soll Cuxhaven mit grüner Fernwärme versorgen Mehr Effizienz, weniger Kosten Digitalisierung vereinfacht Prozesse im Kraftfahrtbereich Fallstricke für Geschäftsführer Normen im Steuerrecht weichen EU-weit voneinander ab Auf den Ernstfall vorbereiten Readiness Workshops in Cyber-Police integriert BAV-Vorteile gemeinsam nutzen Steigender Bedarf an betrieblichen Vorsorgeleistungen Wertermittlung Durch falsche Berechnung der Vermögenswerte droht Unterversicherung Mehr Sicherheit im Ausland Corporate Travel ermöglicht einzigartigen Reiseschutz Liquidität stärken HDI Global erweitert Produktportfolio um Kautionsversicherungen Benefits für Beschäftigte Unternehmen punkten mit flexiblem Rundum-Schutz 04 06 07 08 12 13 14 15 16 18 19 19 HDI Berater Herbst 2025 3

Wie kann sich der Mittelstand heute verlässlich absichern – übergreifend, zukunftsorientiert und mit minimalem Verwaltungsaufwand? Stephan Geis, Managing Director Germany bei HDI Global SE, erklärt die besonderen Anforderungen mittelständischer Unternehmen an ihren Versicherungspartner – und warum ein ganzheitlicher Blick entscheidend ist. Herr Geis, warum benötigen mittelständische Unternehmen einen besonderen Versicherungsschutz? Stephan Geis: Mittelständische Unternehmen sind oft spezialisiert, flexibel aufgestellt und international tätig. Sie sind zudem häufig familiengeführt mit teils jahrhundertealter Tradition. Das macht ihre Risikoprofile besonders komplex, vielseitig und interessant. Einzelne Bereiche isoliert zu betrachten, greift deshalb zu kurz: Erst das intelligente Zusammenspiel aller Sparten schafft einen wirkungsvollen Schutz. Dies gilt insbesondere für das Risiko von Betriebsunterbrechungen – denn die daraus resultierenden finanziellen Folgen sind oft gravierender und schmerzhafter als bei börsennotierten Konzernen. Wie gelingt es, solche Risiken im Blick zu behalten und abzusichern? Stephan Geis: Unser Fokus liegt auf systematischer Risikoanalyse. Bei HDI Global prüfen unsere Underwriting-Experten und Risikoingenieure die Risikosituation auf Wunsch direkt vor Ort, bewerten Gefahren realistisch und schaffen eine verlässliche Grundlage für den notwendigen Versicherungsschutz. Auf Basis dieser Wertermittlung vermeiden wir Unterversicherungen und entwickeln übergreifende Konzepte, die genau zu den tatsächlichen Gegebenheiten im Unternehmen passen. Dies ist besonders wichtig, da im Mittelstand oft nur ein eingeschränktes Risikomanagement vorhanden ist. Welche Rolle spielen neue Bausteine wie ESG-Mehrkostenblöcke? Stephan Geis: Nachhaltigkeit und soziale Leistungsindikatoren bewegen viele mittelständische Unternehmen. Im Schadenfall soll nicht nur ersetzt, sondern nachhaltig, resilient und zukunftsorientiert wiederaufgebaut werden. Deshalb bieten wir ergänzende Leistungen wie klimaangepassten Wiederaufbau, Biodiversitätsmaßnahmen oder ESG-Beratung. Es ist unser Ziel, die Herausforderungen unserer Kunden ganzheitlich zu verstehen und passgenaue Antworten, zum Beispiel durch kreative Underwriting-Lösungen, zu entwickeln, die für beide Seiten interessant sowie profitabel sind. Stephan Geis, Managing Director Germany, HDI Global SE Online-Seminare Die Mehrwerte unseres Mittelstandskonzepts sowie aktuelle Themen der Versicherungswelt praxisnah erleben? Nehmen Sie kostenlos an unseren eXperts@HDI Online-Seminaren teil. Einfach QR-Code scannen oder URL eingeben: www.hdi.global/ experts-at-hdi Interview mit Stephan Geis, Managing Director Germany bei HDI Global SE Risikomanagement für den Mittelstand 4

Bei HARIS focus etwa, unserer Sach-/Ertragsausfall-Lösung für den Mittelstand, haben wir gezielt ESG-Mehrkostenblöcke integriert, um diese Investitionen zu fördern. Welche Innovationen sehen Sie bei Versicherungslösungen für den Mittelstand? Stephan Geis: Für den Mittelstand wird der Zugriff auf maßgeschneiderte Lösungen immer wichtiger. Deshalb bieten wir den Unternehmen in den Kernsparten Sach-, Haftpflicht-, Kraftfahrt-, Transport- und Technische Versicherungen innovative und passgenaue Konzepte an. Der Versicherungsschutz wird zudem laufend weiterentwickelt. Zwei aktuelle Beispiele: Kfz-Zulieferer können unseren Haftpflichtschutz smartProtect focus jetzt unter bestimmten Bedingungen bei vereinfachter Risikoanalyse nutzen und Engineering concept focus beinhaltet nun eine Maschinenversicherung – nicht nur für stationäre, sondern auch für mobile Maschinen. Des Weiteren stellen wir mittelständischen Unternehmen in anderen zentralen Bereichen bedarfsgerechte Lösungen zur Verfügung. Das gilt beispielsweise hinsichtlich der zunehmenden Gefahren durch Cyber-­ Angriffe, der umfassenden Absicherung von Auslandsreisenden sowie den steigenden Haftungsrisiken von Unternehmenslenkern und Managern. Darüber hinaus ermöglicht unser Expertennetzwerk in über 175 Ländern einen konsistenten, lokal angepassten Versicherungsschutz aus einer Hand – ohne Schnittstellenprobleme oder Deckungslücken. Für weitere Informationen QR-Code scannen oder URL eingeben: www.hdi.global/mittelstand Dort finden Sie auch Ihren persönlichen Ansprechpartner, der gern für Sie da ist und Ihre Fragen beantwortet. Haft- pflicht Feuer Motor Transport Technische Versicherung Sonder-Newsletter Sie möchten unser umfassendes Leistungsangebot für den Mittelstand im Detail kennenlernen? In unserem Sonder-Newsletter finden Sie ausführliche Informationen zu den Produkten aus den fünf Kernsparten Haftpflicht, Sach/Feuer, Technische Versicherungen, Kraftfahrt (Motor) und Transport. Die informativen Beiträge können Sie ganz einfach online lesen und sich für künftige Updates zu unserem kostenfreien Newsletter anmelden. Einfach QR-Code scannen oder URL eingeben: www.hdi.global/mittelstand2025 HDI Berater Herbst 2025 5

Höhere Risiken für Hersteller Neue EU-Produkthaftungsrichtlinie erlassen / Nationale Umsetzungen folgen Einige Regelungen der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie erhöhen die Haftungsrisiken für Hersteller von Produkten. Im Fokus: neue Vermutungsregeln, Auskunfts- und Offenlegungspflichten. Die „Richtlinie (EU) 2024/2853 über die Haftung für fehlerhafte Produkte und zur Aufhebung der Richtlinie 85/374/EWG“ ist Ende 2024 in Kraft getreten. Die EU-­ Mitgliedsstaaten müssen die neue Richtlinie bis zum 9. Dezember 2026 in nationales Recht umsetzen. Bereits heute ist klar, dass sich die Haftungsrisiken bei Produzenten erhöhen werden. So wird sich die prozessuale Lage von beklagten Herstellern verändern und die EU-weite Produkthaftung künftig auch für Software und „digitale Konstruktionsunterlagen“ gelten. Hinsichtlich der prozessualen Lage sehen sich Hersteller mit neuen Auskunfts- und Offenlegungspflichten konfrontiert. Angenommen, ein Geschädigter erhebt Klage gegen einen Hersteller. Der Kläger trägt Tatsachen und Beweismittel zusammen, die die Plausibilität seines Schadenersatzanspruchs ausreichend stützen. Das beklagte Unternehmen soll dann vom Gericht verpflichtet werden können, relevante Beweismittel in Form von Informationen, die nur dem Betrieb, aber nicht dem Kläger bekannt sind, offenzulegen. Neue Vermutungsregeln Unterlässt es der Beklagte, relevante Beweismittel trotz Verpflichtung offenzulegen, soll die Fehlerhaftigkeit zu Gunsten des Geschädigten vermutet werden. Dies sieht eine der neuen Vermutungsregelungen vor, die die Situation des Geschädigten im Verfahren erheblich verbessern können. Ebenso wird in Fällen, in denen der Fehlerbeweis für den Geschädigten „aufgrund technischer oder wissenschaftlicher Komplexität übermäßig schwierig ist“, die Fehlerhaftigkeit zu Gunsten des Geschädigten vermutet. Dasselbe gilt für die Kausalität zwischen Fehlerhaftigkeit und Schaden – auch hier greift die Vermutung zugunsten des Geschädigten. Das bedeutet: Selbst, wenn dem Kläger ein Fehler- und/oder Kausalitätsbeweis nicht gelingt, kann er mit seiner Produkthaftungsklage erfolgreich sein. „Durch die neuen Regelungen steigt das Produkthaftungsrisiko für Hersteller und damit das Risiko, für Schäden aufkommen zu müssen“, resümiert Linda Kuhn, Haftpflichtexpertin bei HDI Global. In welchem Ausmaß das Risiko zunimmt, wird sich nach Verabschiedung und Inkrafttreten der nationalen Umsetzungsgesetze zeigen und hängt auch von der zukünftigen Anwendungspraxis der Gerichte ab. HDI Global wird die weitere Entwicklung beobachten und über aktuelle Trends informieren. Linda Kuhn Technical & Strategic Services – Long Tail – Wordings & Reinsurance HDI Global SE +49 (0)511 / 645 - 3836 Linda.Kuhn@hdi.global Interesse geweckt? Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie weicht in einigen Bereichen von den aktuell noch gültigen Regelungen ab. Was dies zum Beispiel mit Blick auf die Produktdefinition, den Schaden- und den Fehlerbegriff bedeutet, lesen Sie in unserem aktuellen Factsheet zum Download unter: www.hdi.global/downloads Die Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten läuft. Die Europäische Union hat nun auch formell die neue Produkthaftungsrichtlinie verabschiedet: Die „Richtlinie (EU) 2024/2853 über die Haftung für fehlerhafte Produkte und zur Aufhebung der Richtlinie 85/374/EWG“ wurde am 18.11.2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ist zwanzig Tage später, am 08.12.2024, in Kraft getreten. Damit ist auch der Startschuss für die Umsetzung in den EU-Mitgliedstaaten gefallen. Bis spätestens zum 09.12.2026 muss die Richtlinie in allen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt sein. Vom Entwurf der EUKommission bis zur finalen Richtlinienverabschiedung Den Entwurf für die neue Richtlinie hatte die EUKommission im September 2022 vorgelegt. In der Folgezeit wurden der Vorschlag sowie angestrebte Änderungen daran zwischen den EU-Institutionen diskutiert. Im März 2024 kam es bereits zu einer politischen Einigung zwischen Rat und Parlament über den dann final vorliegenden modifizierten Vorschlag. Die formelle Verabschiedung in Parlament und Rat folgte im September und Oktober 2024. Änderungen durch die neue Richtlinie (EU) 2024/2853 gegenüber der bisherigen „alten“ Produkthaftungsrichtlinie Die neue Produkthaftungsrichtlinie weicht in einigen Punkten von der aktuell noch gültigen alten Produkthaftungsrichtlinie 85/374/EWG ab: • Produktdefinition (Art. 4 Nr. 1 Richtlinie (EU) 2024/2853) „Digitale Konstruktionsunterlagen“ und Software werden in den Anwendungsbereich der Richtlinie mitaufgenommen. Dies umfasst HDI Global SE → Haftpflicht → EU-Produkthaftungsrichtlinie auch nicht körperliche Produkte wie Systeme Künstlicher Intelligenz und Produkte, die Künstliche Intelligenz enthalten. Die Richtlinie ist sowohl auf integrierte wie auch auf Stand-alone-Software und auf verkörperte wie nicht verkörperte digitale Konstruktionsunterlagen anzuwenden. Von der Anwendung ausgenommen ist dagegen freie und quelloffene Software. • Schadenbegriff (Art. 6 Richtlinie (EU) 2024/2853) Tod oder Körperverletzung zählen wie bisher zu den umfassten Schäden; ausdrücklich werden hierunter nun auch „medizinisch anerkannte Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit“ eingeordnet. Für Sachschäden gilt: umfasst sind wie bislang die Beschädigung oder Zerstörung von Sachen, wobei es sich um eine andere Sache als das fehlerhafte Produkt selbst handeln muss. Im Gegensatz zur bisherigen Richtlinie entfällt dabei allerdings die Bagatellgrenze von 500 EUR sowie auch die bislang gegebene Befugnis der Mitgliedstaaten, eine Haftungsobergrenze für Schäden in Folge von Tod oder Körperverletzung zu regeln. Ein weiterer Aspekt: erfasst wird nach neuer Richtlinie die Beschädigung oder Zerstörung einer Sache, die nicht ausschließlich für berufliche Zwecke verwendet wird. Bislang musste die beschädigte Sache von einer gewöhnlicherweise für den privaten Ge- oder Verbrauch bestimmten Art oder vom Geschädigten hauptsächlich zum privaten Gebrauch verwendet worden sein. Neue EU-Produkthaftungs- richtlinie verabschiedet und veröffentlicht 6

Lithium-Ionen-Batterien, die in den normalen Abfall geworfen werden, führen vor allem in Entsorgungsfahrzeugen vermehrt zu Bränden und erhöhen die Gesundheitsgefahren von Mitarbeitenden. Ein stärkeres Bewusstsein für eine sachgemäße Entsorgung könnte helfen, die Brandrisiken zu minimieren. Mitarbeitende eines Entsorgungsunternehmens bemerken Verpuffungen und kleinere Explosionen im Inneren ihres Müllfahrzeugs. Während sie den nächstgelegenen Parkplatz ansteuern, informieren sie die Feuerwehr und die unternehmenseigene Leitzentrale. Die Feuerwehrleute identifizieren vor Ort den Brandverursacher: eine falsch entsorgte Lithium-Ionen-Batterie – die von den Einsatzkräften ebenso gelöscht wurde wie die Glutnester in der Abfallpresse des Fahrzeugs. In einem Fall im bayerischen Hof war die Detonation so groß, dass zwei Müllwerker während des Ladevorgangs zu Boden gestoßen und der Müll großflächig auf der Straße verteilt wurde. Abfallpressen führen zu Batterieschäden Solche Ereignisse sorgen bundesweit zusehends für Schlagzeilen. Um einen Vollbrand des Entsorgungsfahrzeugs zu verhindern, muss der Müll entladen und separat gelöscht werden. „Wenn die Lithium-Ionen-Batterien rechtswidrig über den Hausmüll entsorgt werden, werden sie durch die Abfallpresse häufig beschädigt“, erläutert Michael Poppe, Riskmanager Kraftfahrt bei HDI Risk Consulting. Dadurch kommt es vermehrt zu chemischen Reaktionen, die einen Brand verursachen können (siehe Textkasten). „Wir stellen vermehrt Brände in Entsorgungsfahrzeugen fest“, sagt Michael Poppe mit Blick auf die vielen bei HDI Global versicherten Flotten in diesem Bereich. „Größere Fahrzeugschäden werden aber meistens verhindert, weil die Fahrer kompetent und weitsichtig handeln“, ergänzt der Experte. Es ist kaum möglich, Batterien in den Mülltonnen vorab zu erkennen. Aufgrund von Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und um Verletzungsgefahren zu minimieren, dürfen Müllwerker die Abfallbehälter vor dem Entleeren nicht überprüfen. Die Risiken im Umgang mit Batterien sind in Privathaushalten ebenso wie in Unternehmen so gut wie nicht bekannt. Batterien und Akkus gehören also weder in den Restmüll noch in die Gelbe Tonne, sondern müssen gesammelt und dann über die Recycling-/Wertstoffhöfe der Kommunen fachgerecht entsorgt werden. Künstliche Intelligenz könnte Batterien im Abfall zukünftig erkennen Die ersten Entsorgungsunternehmen rüsten ihre Müllfahrzeuge bereits mit Kameratechnik aus, um zum Beispiel beim Leeren von Biomülltonnen Plastikkomponenten zu identifizieren. Etwaige Müllsünder sind dann schnell gefunden, weil viele Mülltonnen bereits mit Mikrochips ausgestattet sind. Michael Poppe ergänzt: „Falsch entsorgte Batterien oder Elektronikgeräte könnten künftig durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) leichter bei der Müllentsorgung erkannt werden.“ Übrigens: Lithium-Altbatterien werden inzwischen als „gefährlicher Abfall“ bewertet. Die Europäische Union hat im Frühjahr 2025 eine entsprechende Aktualisierung des Abfallverzeichnisses beschlossen. Begründet wird die Maßnahme damit, dass sich die Zusammensetzung von Lithium-, Natrium- und Nickelbatterien in den letzten Jahren verändert hat. Bis zum 8. November 2026 muss diese Änderung in deutsches Recht umgesetzt sein. Michael Poppe Services Kraftfahrt – Riskmanagement Flotten HDI Risk Consulting GmbH +49 (0)511 / 645 - 4860 Michael.Poppe@hdi.global Vermehrt Verpuffungen und Explosionen in Entsorgungsfahrzeugen Erhöhte Brandrisiken durch Batterien Wie entzündet sich eine Lithium-Ionen-Batterie? Die Batterie hat entweder durch Über- oder Tiefentladung einer Zelle, Kurzschluss oder Überspannung einen Defekt bekommen oder durch eine mechanische Beschädigung beispielsweise Stiche, Dellen und Quetschungen erhalten. Infolge solcher Schäden können chemische Reaktionen auftreten, die zu einem inneren Kurzschluss führen. Die in der Zelle gespeicherte elektrische Energie wird dann in Wärme umgewandelt und erwärmt so die Batterie immer mehr. Hält diese Erwärmung länger an, verwandelt sich der flüssige Elektrolyt der Batterie in Gas, das sich in der Zelle ausdehnt und die inneren Strukturen zerstört. Schließlich brennt das Elektrolytmittel und es werden CO, CO2 und entzündbare Gase freigesetzt. Ein solches „thermisches Durchgehen“ kann Temperaturen von über 900 °C erzeugen, die nur noch schwer zu löschen sind. HDI Berater Herbst 2025 7

Das Heizkraftwerk soll bald Fernwärme aus Biomasse erzeugen. Das Interesse ist groß. Neue Kapazitäten könnte zukünftig der Zugang zum Meer schaffen. Fernwärme für eine ganze Region Der Kraftwerk-Betreiber setzt auf Biomasse. HDI Global begleitet das Projekt. Der Start des kommerziellen Kraftwerkbetriebs steht unmittelbar bevor. Zunächst wird das im Industriehafen im niedersächsischen Cuxhaven gelegene Biomasse-Heizkraftwerk einen maßgeblichen Beitrag zur Stabilität und Versorgungssicherheit des Stromnetzes in der Region leisten – und das natürlich CO2-neutral. Das Hauptgeschäftsfeld wird jedoch perspektivisch die Wärmeversorgung. „Wir arbeiten mit Hochdruck daran, sowohl Gewerbetreibenden als auch Privatleuten bald grüne Wärme anzubieten, die als Fernwärme zu den Kunden transportiert wird“, sagt Dr. Thomas Kalkau, Geschäftsführer des Kraftwerk-Betreibers, 8

der FORTE Energie GmbH & Co. KG. Dafür notwendige Vorarbeiten, wie die TÜV-zertifizierte Abnahme der Feuerungstechnik und die Parallelschaltung der drei Kessellinien, sind bereits abgeschlossen. Aus strategischen Gründen hat man sich dazu entschlossen, nicht nur einen, sondern gleich drei Biomassekessel mit Brennstoffversorgung zu bauen. Dies versetzt den Betreiber in die Lage, die Kessel häufiger revidieren zu können, um die Störanfälligkeit zu verringern – ohne dabei die Wärmeversorgung einstellen zu müssen. Denn zumindest ein Kessel ist stets in Betrieb. Beim Rohstoff setzt der Kraftwerksbetreiber auf regionale Kreisläufe. Verarbeitet wird überwiegend Landschaftspflegematerial und Waldrestholz aus den Regionen Heidekreis, Uelzen und Harz, das bei der Durchforstung anfällt. Der Anspruch ist, ausschließlich unbehandeltes Holz und naturbelassene Biomasse einzusetzen. Während der mehr als fünfjährigen Bauzeit sicherte HDI Global die Montage-, Bau- und Haftpflichtrisiken bedarfsgerecht ab. HDI Risk Consulting (HRC) übernahm die sicherheitstechnische Begleitung des Kraftwerksprojekts, die mit vielfältigen Anforderungen verbunden war. „Der Betreiber zeigte sich stets offen HDI Berater Herbst 2025 9

Am Anleger des Industrieseehafens Cuxhaven wird das Holz verschiedener Qualitäten zur Verfeuerung geschreddert. Oben: Dr. Thomas Kalkau, Geschäftsführer der FORTE Energie GmbH & Co. KG im Interview. Die Realisierung des Kraftwerks ist ein Paradebeispiel für die stets lösungsorientierte Zusammenarbeit, ganz nach dem Motto: geht nicht – gibt’s nicht. Alexander Kirsch, Broker Manager, Market Management & Distribution Region Nordost – Team Hamburg/Berlin, HDI Global SE und kooperativ, wenn es darum ging, sicherheitsrelevante Maßnahmen am Standort pragmatisch umzusetzen“, sagt Dr. Olaf Sieker, Senior Risk Engineer bei HRC. Zwei Beispiele aus dem Brandschutz: Der Kunde folgte der HRC-Empfehlung, Wie bewerten Sie die Zusammenarbeit mit HDI Global und HDI Risk Consulting? Thomas Kalkau: Seit dem ersten „projektbegleitenden Audit“ im Juni 2022 bis zum neunten Audit im Februar 2025 war die Zusammenarbeit mit HDI Global geprägt von Vertrauen, Offenheit und echter Partnerschaft auf Augenhöhe. Der Austausch war jederzeit konstruktiv und wertschätzend – eine Zusammenarbeit, die nicht nur professionell, sondern auch menschlich überzeugt. Besonders hervorzuheben ist die hohe fachliche Kompetenz von HDI Global und HDI Risk Consulting. Mit tiefem Verständnis für komplexe industrielle Zusammenhänge und einem klaren Blick für praktikable Lösungen haben sie wesentlich dazu beigetragen, die Sicherheits- und Verfügbarkeitsstandards unserer Gesamtanlage auf ein hohes Niveau zu heben. Wie sah das in der Praxis aus? Thomas Kalkau: Beide Seiten brachten ihre Erfahrungen gezielt ein, um gemeinsam ein Höchstmaß an Sicherheit und Verfügbarkeit sicherzustellen. Die dabei erarbeiteten Maßnahmen – viele davon durch HDI angeregt – wurden weitgehend berücksichtigt und erfolgreich umgesetzt. Das Ergebnis ist ein ausgefeiltes und belastbares Sicherheitskonzept, das die enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit eindrucksvoll widerspiegelt. Wie sehen Ihre weiteren Pläne aus? Thomas Kalkau: Unser Ziel ist es, möglichst schnell nach der Inbetriebnahme unseres Kraftwerkes, Cuxhaven und der Region maßgeblich dabei zu helfen, mit klimafreundlicher Wärme die Energiewende erfolgreich zu meistern. Unser Biomasse-Heizkraftwerk soll perspektivisch um weitere nachhaltige Energiequellen ergänzt werden. Allen voran ist dabei die Nutzung von Meerwasser durch eine Wärmepumpe zu nennen. Außerdem wird industrielle Abwärme eine Rolle spielen. Wir nehmen uns ein Beispiel an Dänemark, das Deutschland dank ausgedehnter Fernwärmenetze und Mut zu neuen Technologien um viele Jahre voraus ist. Im Kurzinterview blickt Dr. Thomas Kalkau, Geschäftsführer der FORTE Energie GmbH & Co. KG, auf die herausfordernde Bauphase zurück und berichtet von seinen künftigen Plänen. Warum verursachte die Realisierung des Projekts mehr Zeitaufwand und Kosten als geplant? Thomas Kalkau: Die größte Herausforderung war es, mit den Folgen der Pandemie und des Ukraine-Krieges klarzukommen. Maßgebliche Störungen der Produktion, Transporte und Belieferungen sorgten für Materialengpässe sowie erhebliche Kostensteigerungen und hatten eine Verlängerung der Bauzeit von mindestens zwei Jahren zur Folge. Beispielsweise haben wir die Kesselanlagen nicht wie ursprünglich geplant in vielen Einzelsegmenten, sondern als Großkomponenten gefertigt und diese auf dem Seeweg an unseren Standort transportieren lassen. Es galt damals, zum richtigen Zeitpunkt die richtigen Schlüsse zu ziehen, um keinen Schiffbruch zu erleiden. die Dampfturbinen mit einer Wassernebel-Löschanlage zu schützen, um insbesondere die Gefahr eines übergreifenden Schmierölbrandes zu verringern. Zweitens stellte das Unternehmen im Zuge eines notwendigen kurzzeitigen Probebetriebs zur Sicherung der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine provisorische Löschwasserversorgung nach HRC-Vorgaben bereit, weil die betriebliche noch nicht einsatzbereit war. 10

Für einen kurzen Probebetrieb wurde eine provisorische Löschwasser-Versorgung mit Pumpe und Material hergestellt und die Mitarbeitenden im Umgang damit geschult. Geschäftsführer Dr. Thomas Kalkau im Gespräch mit Thomas Rieck (v.r.n.l.). Per Lkw werden Holzschnitzel für die Verfeuerung direkt im Werk angeliefert. Der Betreiber zeigte sich stets offen und kooperativ, wenn es darum ging, sicherheitsrelevante Maßnahmen am Standort pragmatisch umzusetzen. Dr. Olaf Sieker, Senior Risk Engineer, HDI Risk Consulting Der Bedarf nach Fernwärme in Cuxhaven ist bereits riesig und steigt nach Einschätzung des Geschäftsführers weiter an. Denn sowohl Industrie und gewerbetreibende Wirtschaft als auch Öffentliche Träger und Privathaushalte müssen die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) verankerte Wärmewende meistern. Entsprechend arbeitet auch die Stadt Cuxhaven mit Hochdruck an ihrer kommunalen Wärmeplanung – und FORTE Energie ist in den Prozess eingebunden. „Als Partner in Transformation wollen wir den Kraftwerksbetrieb und künftige Erweiterungsplanungen nachhaltig unterstützen, also bei der Risikoabsicherung ebenso wie bei der Erfüllung von ESG-Anforderungen“, sagt Thomas Rieck, Teamlead Underwriting Technische Versicherung Region Nordost bei HDI Global. „Wir gehen davon aus, dass wir 2030/2031 unsere Kraftwerkskapazitäten voll ausgeschöpft haben und dann eine neue Wärmequelle erschließen müssen“, stellt Dr. Thomas Kalkau fest. „Daher ist die Erzeugung von Fernwärme durch eine Meerwasser-Wärmepumpe nicht nur eine Vision, sondern bereits fest in der Unternehmensstrategie verankert“, ergänzt der Geschäftsführer und verweist auf die dänische Stadt Esbjerg. Dort erzeugt eine der weltweit größten Meerwasserpumpen über 90 Grad warmes Wasser für rund 25.000 Haushalte und ersetzt damit ein längst stillgelegtes Kohlekraftwerk. „Ökologische Fernwärme ist kosteneffizient, da sie deutlich geringere Investitionen erfordert als traditionelle, dezentrale Heizungslösungen oder eine Wärmepumpe im Haus“, resümiert Thomas Kalkau, betont aber: Das Wichtigste ist: Unsere Wärme aus erneuerbarer Energie schont das Klima und die Umwelt!“ Dr. Olaf Sieker Senior Risk Engineer HDI Risk Consulting GmbH +49 (0)511 / 645 - 59236 Olaf.Sieker@hdi.global Thomas Rieck Teamlead Underwriting Technische Versicherung Region Nordost HDI Global SE +49 (0)40 / 36150 - 263 Thomas.Rieck@hdi.global HDI Berater Herbst 2025 11

HDI Global treibt die Digitalisierung auch im Kfz-Bereich voran, um die Prozesse für Fuhrparkmanager weiter zu optimieren. Das spiegelt sich auch in der neuen Produktwelt wider, sei es im neuen Mittelstandsprodukt Flotte-up focus oder beim FlottenSchadenService. Schnelligkeit, Zuverlässigkeit und Effizienz – dafür steht der Bereich Motor von HDI Global. Immer mehr Geschäftsprozesse werden deshalb digital abgebildet. Dies gilt beispielsweise für den elektronischen Versand von Dokumenten, die bei Bedarf gezielt adressiert werden. Die Zulassung von neuen Fahrzeugen ist mit der dauerhaften elektronischen Versicherungsbestätigung (Dauer-eVB) schnell und einfach möglich. Ebenso erfolgt die Abrechnung der Versicherungsbeiträge digital kompakt in einer Sammelrechnung. Und um die Abwicklung von Vertragsangelegenheiten kümmern sich feste Ansprechpartner mit Entscheidungskompetenz. Digitale, automatisierte Prozesse mit elektronischer Vertragsführung gehören auch zu den Mehrwerten von Flotte-up focus. Als Teil des spartenübergreifenden Versicherungsschutzes ermöglicht das speziell für den Mittelstand entwickelte Produkt eine umfassende Absicherung von Fahrzeugen, Fahrern und Insassen bei Fuhrparks ab 20 Fahrzeugen sowie den Zugriff auf ein professionelles Schadenmanagement – und damit die Möglichkeit, den Schaden nicht nur telefonisch, sondern auch online innerhalb von sechs Minuten zu melden. Schadenkosten aktiv verringern Die Schadenkosten dürften tendenziell weiter steigen und damit auch die Versicherungsbeiträge. Begründet liegt dies vor allem im anhaltenden Trend zu verstärktem Einsatz von Elektronik, besonders im Kontext mit Fahrassistenzsystemen. Unternehmen haben aber verschiedene Möglichkeiten gegenzusteuern, wie zum Beispiel den FlottenSchadenService. Allein der Zugriff auf ein bundesweites Werkstattnetz ermöglicht eine Kostenersparnis von durchschnittlich 27 Prozent. Weitere Optionen sind die Wahl einer höheren Selbstbeteiligung und die Analyse des Schadengeschehens mithilfe von HDI Risk Consulting. „Wir bieten Kunden an, zum Beispiel Glasbruchschäden vom Versicherungsschutz auszuschließen und im Nachgang entsprechend den Kaskoanteil zu senken“, sagt Dr. Tönnjes Eller, Head of Underwriting im Bereich Motor. Übrigens: Bei den Allgemeinen Kraftfahrt-Bedingungen (AKB) wurde nun klargestellt, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung einspringt, wenn ein Dritter einen Schaden bei der Stromeinspeisung durch ein versichertes E-Fahrzeug erleidet. Gleiches gilt für die Übernahme von Rettungskosten. Dazu zählen auch die Kosten für eine Brandbekämpfung, die gerade bei E-Fahrzeugen sehr hoch ausfallen können, wenn ein Löschcontainer zum Einsatz kommt. Voraussetzung ist ebenfalls, dass Dritte hierdurch verletzt wurden oder ihnen ein Schaden droht. Dr. Tönnjes Eller Head of Underwriting Motor HDI Global SE +49 (0)511 / 645 - 59656 Toennjes.Eller@hdi.global Mehr Effizienz, weniger Kosten Digitalisierung vereinfacht Prozesse / FlottenSchadenService bietet Vorteile Vorteile auf einen Blick Digitalisierung schafft Prozesseffizienz FlottenSchadenService senkt Kosten Flotte-up focus für den Mittelstand Optionaler Ausschluss von Glasschäden Europaweiter Versicherungsschutz 12

Neuer Leitfaden Wir überarbeiten gerade unseren viel genutzten Leitfaden zum Straf-Rechtsschutz für Sie. Die Aktualisierungen betreffen vor allem diese Themen-Highlights: die Psychologie des Strafverfahrens, Verbandsbuße, Einziehung und Arrest sowie Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Sie haben Fragen zum Leitfaden oder unseren Rechtsschutz-Produkten? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an: Simone.Jacobs@hdi.global +49 (0)201 / 823 - 2544 Gabriele Quinting Head of Legal Expenses & D&O HDI Global SE www.hdi.global HDI Global SE → Rechtsschutz Wir bieten Unter- nehmen Schutz vor strafrechtlichen Risiken. Fallstricke für Geschäftsführer EU-weit unterschiedliche Normen im Steuerrecht führen zu erhöhten Risiken Trotz fortschreitender Harmonisierung weichen steuerrechtliche Regelungen in den EU-Mitgliedsstaaten stark voneinander ab. Für global tätige Geschäftsführer steigen dadurch bei der Führung eines Unternehmens die Risiken auch mit Blick auf Tochtergesellschaften. Drei Beispiele aus der Praxis: Wird eine Voranmeldung nicht korrekt oder nicht fristgerecht abgegeben, kann dies den Verdacht der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) begründen. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist dann oft der letzte Ausweg. Ähnlich ist die Situation, wenn es der Geschäftsführer versäumt, Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Zudem kann dieses Verhalten den Straftatbestand des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) verwirklichen. Als folgenreich erweist sich ebenfalls eine lediglich mündlich erteilte Erlaubnis des Unternehmens, dass die Geschäftsführer die bereitgestellten Firmenfahrzeuge auch privat nutzen dürfen. Denn Betriebsprüfer beanstanden dies als „verdeckte Gewinnausschüttung“ (§ 8 Abs.3 KStG). Daraufhin erhebt das Finanzamt für Steuerstrafsachen einen Anfangsverdacht wegen Steuerverkürzung und die Staatsanwaltschaft leitet schließlich ein Ermittlungsverfahren wegen Umsatzsteuerhinterziehung ein. Selbst ehemalige Unternehmensleiter können von einem Ermittlungsverfahren betroffen sein, sofern es um Tätigkeiten aus ihrer betrieblich aktiven Zeit geht. Ob in solchen Fällen Rechtsschutz in Anspruch genommen wird, liegt im Ermessen des Versicherungsnehmers. Mit dem Straf-Rechtsschutz lassen sich die Kosten in den jeweiligen Verfahrensstadien beginnend bei der Einleitung des Ermittlungsverfahrens und dann über alle Instanzen hinweg umfassend abdecken. Entscheidend für die Leistungsgewährung ist stets der individuell vereinbarte Versicherungsumfang. Die HDI Global Legal Expenses Claims Management GmbH steht Unternehmen im Schadenfall als ganzheitlicher Partner von der Schadenmeldung bis zum Abschluss des Verfahrens zur Seite. Für weitere Informationen QR-Code scannen oder URL eingeben: www.hdi.global/ rechtsschutz Sie haben Fragen zu unserem Service? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an: Manuela.Neugebauer-Puester@hdi.global oder Ramona.Leiner@hdi.global +49 (0)511 / 645 - 38912 Meike Heidenreich Geschäftsführerin Deutschland HDI Global Legal Expenses Claims Management GmbH Update HDI Berater Herbst 2025 13

„Readiness Workshops“: Nutzen und Vorteile Prävention: Synchronisation der handelnden Personen vor einem Cyber-Schaden Schadenprozess: Prozesse und damit verbundene Kommunikationsschnittstellen werden optimiert Betriebsrisiken: Ausfallzeiten durch einen Cyber-Schaden werden gegenüber einem unvorbereiteten Szenario massiv verringert HDI Global bietet Unternehmen an, sogenannte „Readiness Workshops“ in ihre Cyber-Policen zu integrieren. Dies ermöglicht eine intensive Vor- bereitung auf Ernstfälle. Die herausragende Kompetenz des Cyber-Teams von HDI Global wurde unlängst bei den Cyber Insurance Awards Europe durch Nominierungen in drei wichtigen Kategorien gewürdigt. Cyber-Angriffe nehmen stetig zu und gewinnen an Komplexität. Für Unternehmen ist es daher unerlässlich, frühzeitig über Strategien und Reaktionspläne zu verfügen, um das Risiko von Datendiebstahl und Betriebsunterbrechungen zu minimieren. HDI Global bietet Unternehmen nunmehr die Möglichkeit, präventive Workshops in den Cyber-Versicherungsschutz zu integrieren. Mögliche Cyber-Angriffe aktiv durchspielen Innerhalb der bis zu vierstündigen „Readiness Workshops“ können Versicherungsnehmer ihren externen Incident Response Manager aus der Cyber-Police sowie dessen Forensik-­ Netzwerkpartner kennenlernen. Gemeinsam werden dann anhand eines exemplarischen Ransomware-Vorfalls alle daraus resultierenden Reaktionen durchgespielt. Neben dem Durchlaufen eines Schadenprozesses erhalten Versicherungsnehmer ein Feedback zu ihrem bestehenden und vorab eingereichten Incident Response Plan (IRP). Dies geschieht in Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern von Crawford & Company, die sowohl über versicherungstechnisches Know-how als auch über Expertise im Bereich der Incident Response verfügen. Terminierung und Abstimmung des Workshops übernimmt HDI Global. Branchenführende Position behauptet Mit Nominierungen gleich in drei wichtigen Kategorien hat der Geschäftsbereich Cyber von HDI Global bei der Verleihung der Cyber Insurance Awards Europe am 5. Februar 2025 in London seine branchenführende Position unter Beweis gestellt. Die Fachjury bestätigte die herausragende Kompetenz und den hohen Qualitätsanspruch von HDI Global im Bereich der Cyberversicherung mit dem Status „Highly Commended“ in der Kategorie „Cyber Insurance Carrier of the Year“. Das CyberTeam sicherte sich auch Nominierungen in den Kategorien „Cyber Security Solution Provider of the Year“ und „Cyber Insurance Awareness Initiative of the Year“. Für weitere Informationen QR-Code scannen oder URL eingeben: www.hdi.global/cyber Dr. Vladimirs Petrovs Lead Underwriting Cyber HDI Global SE +49 (0)511 / 645 - 57755 Vladimirs.Petrovs@hdi.global Auf den Ernstfall vorbereiten „Readiness Workshops“ in Cyber-Police integriert / Erfolg bei Cyber Insurance Awards 14

Einzelne politische Reformvorhaben sind auf den Weg gebracht. Gleichzeitig mangelt es unverändert an weitreichenden gesetzlichen Maßnahmen zur Altersvorsorge. Trotzdem sollten Beschäftigte ihre Vorsorgeentscheidungen nicht aufschieben. Unternehmen können dabei unterstützen und sich erkennbar positionieren. Der anhaltende Fachkräftemangel spitzt sich zu. Rund 280 Berufe stehen inzwischen auf der sogenannten Engpassliste. Die Folge: Arbeitsplätze können häufiger nicht besetzt, Produktionskapazitäten nicht ausgelastet werden. Viele Unternehmen gehen in die Offensive und setzen dabei stark auf die betriebliche Altersversorgung (bAV). Denn die Beschäftigten können den erreichten Lebensstandard nicht durch die gesetzliche Altersrente im Ruhestand sicherstellen. Auch deshalb achten die meisten Arbeitnehmer bei einem Jobwechsel auf die betrieblichen Vorsorgeleistungen. Geringere Belastungen, lebenslange Rente Auf keinem anderen Weg lassen sich vergleichbar attraktive Gestaltungsmöglichkeiten für den Aufbau einer effizienten Altersversorgung nutzen. So mindern die Vorsorgebeiträge im Rahmen der Entgeltumwandlung die Einkommenssteuer- und Sozialabgaben-Belastung der Beschäftigten. Zudem erweist sich der Versicherungsmantel als vorteilhaft: nur durch eine garantierte lebenslange Rente können Versicherte ihre laufenden Ausgaben im Alter lebenslang decken. Gleichzeitig fallen die Vorsorgekosten im Kollektiv geringer aus. Das gilt auch für die Absicherung der bAV gegen Berufsunfähigkeit, von der inzwischen jede vierte Person im Laufe ihres Arbeitslebens betroffen ist. Außerdem gewährt der Arbeitgeber häufig Zuschüsse, die über die gesetzliche Mindestregelung hinausgehen. Denn für viele Mitarbeitende macht eine Zuzahlung zur bAV den Job attraktiver. Dabei eröffnet der teilweise Verzicht auf Kapitalgarantien höhere Renditechancen, sodass auch die Inflation spürbar kompensiert werden kann. HDI verfügt über eine langjährige Expertise im Bereich der bAV und stellt auf unterschiedlichen Durchführungswegen passgenaue Produktlösungen zur Verfügung. Dabei begleiten bAV-Profis die Umsetzung und laufende Betreuung der bedarfsgerechten Lösungen im Unternehmen, unterstützen mit digitalen Services in der Kommunikation und sorgen für eine effiziente Gestaltung der administrativen Prozesse. Weitere Informationen erhalten Sie bei fachcenter-bAV@HDI.de Steigender Bedarf an betrieblichen Vorsorgeleistungen BAV-Vorteile jetzt gemeinsam nutzen Fünf Praxistipps für Beschäftigte 1 F rühzeitig starten, um den Zinseszinseffekt bestmöglich zu nutzen 2 S taatliche Förderungen mitnehmen, um attraktive Renditevorteile zu erzielen 3 Vom Versicherungsmantel profitieren, um Kostenvorteile und eine lebenslange Rente zu sichern 4 Kapitalmarktchancen nutzen, um von höheren Versorgungsleistungen zu profitieren 5 V orsorgepläne bei Verlust der Arbeitskraft absichern, weil jeder Vierte im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig wird HDI Berater Herbst 2025 15

In einer perfekten Welt würden Unternehmen ihre Vermögenswerte und die finanziellen Auswirkungen von Betriebsunterbrechungen jederzeit genau kennen. In der Realität sind diese Berechnungen jedoch komplex und erfordern Fachwissen, insbesondere wenn es darum geht, einen angemessenen Versicherungsschutz zu ermitteln. „Die einhellige Meinung unter allen Sachverständigen ist, dass die Versicherungssummen im Durchschnitt zu niedrig sind“, sagt Olaf Köpper, Senior Risk Analyst bei HDI Risk Consulting (HRC). Nach den Erfahrungen seines Teams liegen nur etwa zehn bis zwanzig Prozent aller Unternehmen mit ihrer Bewertung richtig. Trotz sorgfältiger und ehrlicher Bemühungen unterschätzen sie ihre Vermögenswerte zum Teil erheblich. Präzise Bewertungen sind jedoch entscheidend für einen angemessenen Schutz gegen Stürme, Feuer, Überschwemmungen oder andere gravierende Ereignisse, denn die Kunden sind selbst für die Versicherungssumme verantwortlich, die sie ihren Versicherern jährlich melden. „Im Schadensfall ist die Unterversicherung das Damoklesschwert“, sagt Köpper. Versicherer helfen in Notfällen zwar grundsätzlich sofort, müssen aber auch darauf achten, dass die gemeldeten Summen realistisch sind. Wenn ein unabhängiges Gutachten zu dem Ergebnis kommt, dass der gemeldete Betrag deutlich zu niedrig ist, kann der Versicherer die Entschädigung anteilig kürzen. HDI Global arbeitet eng mit den Kunden zusammen, um ein gemeinsames Verständnis und eine transparente Risikoanalyse zu gewährleisten. „Gutes Underwriting bedeutet für uns, dass wir uns nicht nur für die Geschäftsprozesse, den Brandschutz oder die Wartungsvorgänge eines Kunden interessieren“, sagt Köpper. „Als Industrieversicherer müssen wir die Risiken unserer Kunden gut verstehen, und dazu zählt auch die Qualität der Versicherungssummenermittlung. Deshalb verstärken wir im Moment unsere Kapazitäten in diesem Bereich. Wir arbeiten auch gerne mit externen Sachverständigen zusammen.“ Die Grundlage eines angemessenen Schutzes Die akkurate Bestimmung der Versicherungssumme ist auch dann essenziell, wenn Policen ein Limit für die maximale Auszahlung enthalten. Um ein Limit festzulegen, das einen angemessenen und kosteneffizienten Schutz bietet, ist ein vollständiges und präzises Verständnis der Vermögenswerte und des betrieblichen Risikos erforderlich. „Die Versicherungssumme ist das Fundament, auf dem ein durchdachter Versicherungsschutz aufgebaut wird“, betont Köpper. Aufwändig ist die Berechnung dieses Betrags vor allem deshalb, weil er nicht auf dem aktuellen Marktwert der vorhandenen Vermögenswerte basiert. Stattdessen werden für die Versicherungssumme die vollen Wiederbeschaffungskosten berechnet – also die Beträge, die erforderlich wären, um beschädigte Gegenstände Die Versicherungssumme ist das Fundament, auf dem ein durchdachter Versicherungsschutz aufgebaut wird. Olaf Köpper, Senior Risk Analyst, HDI Risk Consulting Fallstricke bei der Wertermittlung Unterversicherungen entstehen oft durch falsche Berechnung der Vermögenswerte 16

Resilienz gebündelt stärken An welchen Standorten bestehen erhöhte Naturgefahren-Risiken, wie zum Beispiel durch Überschwemmungen? Wie lässt sich das Risikomanagement effektiv gestalten und der Versicherungsschutz passgenau ermitteln? Und wie können Klimarisiken begrenzt und regulatorische Anforderungen erfüllt werden? Drei Service Bundles von HDI Risk Consulting (HRC) geben Unternehmen die passenden Lösungen an die Hand – angefangen beim Climate Risk Reporting über eine Wertermittlung und BU-Analyse bis hin zum Climate Consulting. Einfach das passende Service Bundle auswählen und die betriebliche Resilienz stärken. Für weitere Informationen QR-Code scannen oder URL eingeben: www.hdi.global/ risk-consulting Direktes Verständnis der physischen Klimarisiken und der Auswirkungen auf Ihre Geschäftsaktivitäten. Physical Climate Risk Reporting Ihre Vorteile Bewertung der Klimarisiken auf Basis der EU-Taxonomie* Detaillierte Daten zu Wassertiefen, Windgeschwindigkeiten oder Dauer von Hitzewellen (inkl. Temperaturen) Konkrete Handlungsempfehlungen Unterstützend für ihre zukünftigen Investitionsmöglichkeiten HDI Global SE → HDI Risk Consulting Ist Ihr Unternehmen auf den Klimawandel vorbereitet? 403-HRC357DE-202412 HDI Global SE HDI-Platz 1 30659 Hannover www.hdi.global Ihre Klimarisiken von heute bis 2100 auf einen Blick. * Hinweis: Dieser Service stellt keine Konformität nach EU-Taxonomie dar. Für Fragen und weitere Informationen: Lars Regner, Head of Central Services, HDI Risk Consulting HRC-natural-hazards@hdi.global Trotz größtmöglicher Sorgfalt bei der Erstellung von Fachinformationen kann keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Wir übernehmen ferner keine Verpflichtung und beabsichtigen auch nicht, diese Aussagen bei einer anderen als der erwarteten Entwicklung zu aktualisieren oder korrigieren. Serviceleistung Wertermittlung HDI Risk Consulting → Wertermittlung Werden durch Sturm, Brand, Überschwemmung oder Ähnliches Gebäude, Betriebseinrichtung oder Vorräte beschädigt bzw. sogar zerstört, besteht Anspruch auf Entschädigung aus der Sachversicherungspolice. Sollte dann auch noch, bedingt durch den Sachschaden, die Produktion stillstehen und infolgedessen Umsatzausfälle zu verzeichnen sein, entschädigt die Betriebsunterbrechungsversicherung den entstanden Ertragsverlust. Sofern keine Höchstentschädigung vereinbart ist, bilden die dort vereinbarten Versicherungssumen den Höchstbetrag bis zu dem im Schadenfall geleistet wird. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass keine Unterversicherung besteht, d.h. die Versicherungssumme darf nicht niedriger als der tatsächliche Wert zum Zeitpunkt des Schadenfalls sein. Die Realität zeigt, dass ein Großteil der Firmen in Deutschland unterversichert ist. Erfahrungsgemäß sind die vertraglich vereinbarten Versicherungssummen im Schnitt 10 20 % niedriger als die tatsächlichen Summen. Im Schadenfall kann diese Unterversicherung letztlich dazu führen, dass die Leistungen anteilig gekürzt werden, was unter Anderem erhebliche finanzielle Folgen für ein Industrieunternehmen haben kann. Einer der Hauptgründe, warum es für Unternehmen schwierig ist, geeignete Sachversicherungssummen zu ermitteln, ist die Datengrundlage. Wurden Maschinen oder Gebäude gebraucht gekauft oder im Rahmen einer Firmenübernahme erworben, fehlt es an realistischen historischen Neupreisen. Selbst wenn die ursprünglichen Anschaffungspreise bekannt sind, stellt insbesondere die Bewertung von älteren Maschinen eine Herausforderung dar. Der Versicherungswert einer 20 oder 30 Jahre alten Maschine ist der aktuelle Neupreis einer vergleichbaren Maschine, die der ursprünglichen Maschine technisch möglichst Die HDI Risk Consulting (HRC) Experten erklären die Vorteile einer korrekten Summenermittlung: Eine praktikable und professionelle Ermittlung der adäquaten Sach und Ertragswerte ist der beste Schutz gegen eine etwaige Unterversicherung. Durch eine Beratung wird Transparenz und Know how ins Unternehmen gebracht, wodurch die Unternehmen selbst leichter etwaige Unterdeckungen erkennen und Versicherungssummen anpassen können. Nach einer Beratung zur Wertermittlung ist der Aufwand zur Aktualisierung der Versicherungssummen in den Folgejahren oftmals geringer als vor der Beratung. HRC Serviceleistungen im Überblick Beratung bei der technischen Ermittlung der Gebäudewerte nach NHK2010. Ermittlung der technischen Versicherungssumme für Maschinen und Anlagen auf Basis eines geprüften Anlageverzeichnisses und selektiven Preisauskünften. Festlegung der maximalen Vorrätewerte. Unterstützung bei der finalen BU Summenermittlung und des anzuwendenden Summenermittlungsverfahrens. Durchführung von Workshops (mit Fachabteilungen) zur Ermittlung der Versicherungssummen. oder Anlagen wieder aufzubauen oder zu ersetzen, sodass sie ihre ursprüngliche Funktion erfüllen. Die Versicherung sollte bei der Zerstörung einer Maschine also die Kosten für die Anschaffung eines neuen, gleichwertigen Modells abdecken, selbst wenn das betroffene Gerät bereits 20 Jahre alt war. Dabei stellt sich allerdings oft die Frage, was im konkreten Fall einen geeigneten Ersatz darstellt. Neuere Modelle sind in der Regel leistungsstärker und teurer, aber diese Kostensteigerungen sind für Kunden nicht aus den eigenen Unternehmensdaten ersichtlich und werden daher oft nicht in die Versicherungssumme eingerechnet. Sachverständige kommen aus diesem Grunde häufig zu höheren, realistischeren Versicherungssummen als die Unternehmen selbst. Die Standardmethode ist nicht immer ausreichend Zur Berechnung der Versicherungssumme wird in den meisten Fällen die Summenermittlung herangezogen. Sie basiert auf dem Anlagenverzeichnis des Unternehmens und gleicht die Neuwerte der einzelnen Positionen – wie Maschinen, Anlagen und Inventar – mit aktuellen Preisindizes ab, um die Beträge an die statistische Preissteigerung anzupassen. Wenn die Summenermittlung konsequent angewandt und jährlich überprüft wird, bietet sie eine solide Grundlage für die Versicherungssumme. Verschiedene Faktoren machen jedoch eine differenziertere Wertermittlung dringend erforderlich, insbesondere Fusionen, Übernahmen oder Insolvenzen in der Vergangenheit eines Unternehmens. In solchen Fällen kann es vorkommen, dass die Vermögenswerte zum Marktwert und nicht zu ihren ursprünglichen Kosten in die Bilanz aufgenommen wurden. Der Kauf von gebrauchten Maschinen kann ähnliche Probleme mit sich bringen, weil die Anschaffungskosten meist nicht dem aktuellen Wiederbeschaffungswert entsprechen. Darüber hinaus erscheinen geleaste Anlagen – beispielsweise Gabelstapler – möglicherweise überhaupt nicht in der Bilanz, obwohl sie durch die Sachversicherungspolice gedeckt werden müssen. Gebäude schaffen zusätzliche Herausforderungen Gebäude sind ein weiterer Bereich, in dem die Wiederbeschaffungskosten häufig unterschätzt werden. Mit zunehmendem Alter der Gebäude wird die Bestimmung ihres aktuellen Werts immer schwieriger, da die Preise von Immobilien in den letzten Jahrzehnten deutlich schneller gestiegen sind als die Kosten in vielen anderen Anlagekategorien. Auch der Wiederaufbau eines Gebäudes nach einem Schaden ist mit einer Reihe von Zusatzkosten verbunden. Neben Material und Arbeit fallen meist auch Ausgaben für Architekten, Abriss, Baugenehmigungen und die Einhaltung verschärfter Bauvorschriften an. Allerdings kann die Summenermittlung auch zu einer Überbewertung führen, insbesondere in Fällen, in denen die Maschinen teilweise modernisiert wurden. Wenn beispielsweise ein neuer Motor in eine ältere Maschine eingebaut wird, können die Kosten für den Motor in die Bilanz aufgenommen werden, aber der Motor muss im Falle eines Totalschadens nicht zusätzlich zur ursprünglichen Maschine ersetzt werden. Angesichts des weit verbreiteten Risikos der Unterversicherung rät Olaf Köpper den Unternehmen, die Prozesse zur Ermittlung ihrer Versicherungssummen von Sachverständigen überprüfen zu lassen. Bei erheblichen Unsicherheiten, beispielsweise bei zurückliegenden Firmenfusionen oder älteren Gebäuden, kann ein detaillierterer Wertermittlungsprozess notwendig sein. Die Experten von HDI Risk Consulting unterstützen Sie gerne bei der Überprüfung der Vermögenswerte und stellen sicher, dass die deklarierte Versicherungssumme korrekt und auf dem neuesten Stand ist. Olaf Köpper Senior Risk Analyst HDI Risk Consulting GmbH +49 (0)511 / 645 - 59321 Olaf.Koepper@hdi.global Klimarisiken erkennen und bewältigen, um Ihr Unternehmen langfristig erfolgreich zu sichern – der nächste Schritt Ihre Vorteile Technische Risikoermittlung zur Analyse künftiger physischer Klimarisiken Möglichkeit, Klimarisiken zu managen, um die Widerstandsfähigkeit Ihres Unternehmens zu verbessern Besseres Verständnis von klimabedingten Herausforderungen, um die Risiken in Ihren Einrichtungen zu reduzieren Zukunftssicherheit Ihrer Investitionen erhöhen HDI Global SE → HDI Risk Consulting 403-HRC357DE-202503 HDI Global SE HDI-Platz 1 30659 Hannover www.hdi.global Trotz größtmöglicher Sorgfalt bei der Erstellung von Fachinformationen kann keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Wir übernehmen ferner keine Verpflichtung und beabsichtigen auch nicht, diese Aussagen bei einer anderen als der erwarteten Entwicklung zu aktualisieren oder korrigieren. Climate Consulting Klimarisiken nehmen weltweit in unterschiedlichem Ausmaß zu. Auf die zukünftigen Auswirkungen vor Ort müssen sich Unternehmen verstärkt einstellen. Aufbauend auf dem HDI Climate Risk Reporting, das die physischen Klimarisiken aufzeigt und zeitgleich die geforderten Regularien der CSRD und EU-Taxonomie erfüllt, kommt als nächster Schritt das HDI Climate Consulting. Mit diesem Service erfahren Sie Ihre standortspezifischen Exponierungen gegenüber chronischen und akuten physischen Klimarisiken auf der Grundlage von drei Klimaszenarien über verschiedene Zeiträume bis zum Jahr 2100. Darauf basierend beraten Sie unsere Experten beim Festlegen geeigneter Schutzmaßnahmen, die einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der betrieblichen Zukunftsfähigkeit liefern können. Einfach QR-Code scannen oder URL eingeben: https://www.hdi.global/de-de/ services/climate-consulting/ Wiebke Cundill Team Lead Natural Hazards & Climate Risk Analysis HDI Risk Consulting HRC-natural-hazards@hdi.global Vorbereitet sein auf aktuelle und künftige klimabedingte Herausforderungen Für Fragen und weitere Informationen: Lars Regner Head of Resilience Services HDI Risk Consulting +49 (0)511 / 645 - 4780 Resilience-Services@hdi.global HDI Berater Herbst 2025 17

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