Vielfältige Szenarien können in der Praxis zu Produktrückrufen führen. Dies ist bspw. der Fall, wenn ein Lebensmittelhersteller damit erpresst wird, dass seine Waren mit einer giftigen Substanz kontaminiert wurden. Oder bei der Abfüllung von Flaschen entsteht durch einen Glasbruch am Schraubverschluss einer Flasche eine Gesundheitsgefahr für Konsumenten. Ebenso kann es passieren, dass bei einem Bio-Lebensmittel erhöhte Pestizidwerte gefunden werden. Dann ist es gerade bei öffentlichen Rückrufen wichtig, dass das Unternehmen schnell und richtig handelt, damit es den Rückruf unbeschadet überstehen kann. Mit dem Produkt-Exklusiv-Schutz (PES) ist eine umfassende Absicherung solcher branchenbezogenen Risiken gewährleistet. Produzenten und Händler von Lebensmitteln und Getränken – auch aus dem Bio-Bereich – können dabei auf einen Dreiklang aus Prävention, Risikoabsicherung und Krisenmanagement vertrauen.
Der PES bietet Deckungsschutz in verschiedenen Risikosituationen, wie z. B. bei der Feststellung eines gesundheitsgefährdenden Produktmangels oder wenn ein Produkt durch Dritte manipuliert wird oder wenn seitens der zuständigen Behörden ein Produktrückruf angeordnet wird. In solchen Krisenlagen kann das Unternehmen auf die Unterstützung eines deklarierten Krisen-, Rückruf- oder PR-Berater bauen sowie auf einen umfassenden Ersatz von:
Zu Beginn der Versicherung besteht die Möglichkeit einer Präventionsberatung durch den deklarierten Krisenberater.
Zusätzlich zur PES-Deckung bietet der BIO-Markenschutz Herstellern und Händlern von Bio-Lebensmitteln und Bio-Getränken erweiterte Deckungsoptionen durch Zugriff auf fünf BIO-Sonderklauseln (SK):
Kontaminationen von mind. 0,1 Prozent, Rückrufkosten und Bilanzschutzpositionen – unabhängig davon, ob eine Gesundheitsgefahr oder Ungeeignetheit festgestellt wird
Kontaminationen, die den Höchstgehalt an Pestizidrückständen (RHG) gemäß EU-Verordnung 396/2005 überschreiten, Rückrufkosten und Bilanzschutzpositionen – unabhängig davon, ob eine Gesundheitsgefahr oder Ungeeignetheit festgestellt wird
Rückrufkosten, wenn eine Kontamination mit GVO oder Pestiziden bei Veröffentlichungen im Gesamtergebnis mangelhafter Testberichte der Stiftung Warentest behauptet wird, tatsächlich aber nicht gegeben ist
Erweiterung der BIO-SK GVO und Pestizide auf im Fertigungsprozess befindliche Produkte
Erweiterung der BIO-SK GVO und Pestizide auf Kosten, die sich aus einer vertraglichen Milchabnahmeverpflichtung ergeben
Weitreichender Deckungs- und Bilanzschutz
Individuelle Gestaltung durch wählbare Bausteine
Zugriff auf Krisenmanagement und Präventionsberatung
Professionelles Schadenmanagement mit langjähriger Regulierungspraxis
Kleine und mittelständische Lebensmittelhersteller und -händler erhalten mit der HDI Produkt-Kompakt-Schutz-Versicherung (PKS) einen schlanken, aber bedarfsgerechten Deckungsschutz. Versehentliche Produktmängel und vorsätzliche Produktmanipulationen lassen sich bei überschaubaren Selbstbehalten individuell absichern. Der Leistungsumfang ist weiter gefasst als bei einer herkömmlichen Rückrufpolice. Im Rahmen des BIO-Markenschutzes besteht, analog zur PES-Deckung, Zugriff auf die BIO-Sonderklauseln.
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