Ziel der HDI ist es, den bestmöglichen Service anzubieten. Deswegen kann es dazu kommen, dass wir Informationen zu Ihrem Besuch auf unserer Website in sogenannte Cookies speichern. Indem Sie unsere Website besuchen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Unternehmen sind nach dem 5. Sozialgesetzbuch (Paragraf 17, Absatz 1) zur Fürsorge ihrer Mitarbeiter verpflichtet. Sie müssen Heilbehandlungskosten ersetzen, die bei der Behandlung von Mitarbeitern während des Auslandsaufenthaltes entstehen. Dabei kann es sich z. B. um ärztliche Untersuchungen, Medikamente und Rücktransporte handeln. Die gesetzlichen Krankenkassen ersetzen diese Aufwendungen meist nicht. Mit der HDI Auslandreise-Versicherung und TriB im Rahmen der HDI Gruppen-Unfallversicherung können Unternehmen ihre Fürsorgepflicht erfüllen und das nicht unerhebliche Kostenrisiko absichern. Dank weiterer Leistungsmerkmale können Arbeitgeber bei ihren Beschäftigten punkten und erzielen einen Mehrwert im stärker werdenden Wettbewerb um Fachkräfte.
Innerhalb eines Rahmenvertrags können Mitarbeiter ohne Gesundheitsprüfung und aufwendigem Meldeverfahren gegen unterschiedliche Gesundheitsrisiken abgesichert werden. Der Versicherungsschutz beinhaltet die Übernahme von Krankheitskosten und Assistance-Leistungen. Nach Bedarf können unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt werden:
Im Gegensatz zu den üblichen Reise-Krankenversicherungen bietet dieses Produkt ein modulares Deckungskonzept mit hohen Leistungen auch bei Berufsunfähigkeit oder Tod des Versicherten. Das Besondere: Die Höchstsummen können bis zum Rentenalter ohne Gesundheitsprüfung abgesichert werden. Gleichzeitig sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestens geschützt, wenn bei beruflichen Reisen Krankheitskosten anfallen. Durch eingeschlossene Assistance-Leistungen erhält der Arbeitnehmer praktische Hilfestellung in Notlagen. Um das Spektrum abzuschließen, können auf Wunsch auch Leistungen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit versichert werden.
Der Baustein Travel Insurance als Ergänzung zur HDI Gruppen-Unfallversicherung ermöglicht einen optionalen Zugriff auf sechs Leistungen: Unfallversicherung, Krankenversicherung, Reisegepäckversicherung, Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung und Assistance-Leistungen. Bereitgestellt werden bei einem Unfall u. a. ein Krankhaustagegeld mit verbessertem Genesungsgeld, ein Tagegeld auch bei nur vorübergehender Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, ein Übergangsgeld sowie weitere Kostenübernahmen, bspw. für kosmetische Operationen und die Bergung durch einen Rettungsdienst. Auch länderspezifische Risiken sind abgesichert. Hierzu gehören eine Impfberatung, Gesundheitsprophylaxe sowie politische und wirtschaftliche Gefahren.
Der spartenübergreifende Versicherungsschutz setzt sich aus ganz unterschiedlichen Leistungsangeboten zusammen:
Mit Travel Insurance for Business (TriB) von HDI GLOBAL SE erfüllen Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen und bieten reisenden Mitarbeitern bestmögliche Unterstützung bei Unfällen oder Krankheiten – weltweit aus einer Hand.
*Obligatorische Grundbausteine
**Nur für Mitarbeiter mit Betriebsstätte und gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
***Optionale Bausteine
Arbeitgeber können die Gesundheitsrisiken ihrer Mitarbeiter bei Geschäftsreisen ins Ausland umfassend mit unterschiedlichen Leistungsschwerpunkten absichern.
Der modulare Charakter der Versorgungskonzepte ermöglicht eine flexible und individuelle Gestaltung des Versicherungsschutzes.
Im Leistungsfall haben die Versicherten weltweit Zugriff auf qualitative Betreuung und Beratung hinsichtlich der medizinischen Behandlung und Versorgung.
Unternehmen leisten einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung ihrer Fürsorgepflicht und punkten im Wettbewerb um Fach- und Führungskräfte.