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Risiko-Analysen bei Zulieferern erforderlich

Handlungsbedarf bei Großunternehmen: Am 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettengesetz in Deutschland zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten in Kraft. Das Ziel: Weltweite Stärkung der Menschenrechte und des Umweltschutzes.

Großunternehmen sind damit gefordert, Risiko-Analysen bei allen direkten Zulieferern jährlich oder anlassbezogen durchzuführen. Denn die Betriebe sind dann verpflichtet festzustellen, ob und in welchem Ausmaß innerhalb der Lieferkette zum Beispiel gegen das Verbot von Ungleichbehandlungen und der Zwangs- oder Kinderarbeit verstoßen wird, Arbeitsschutz missachtet und die Umwelt geschädigt wird.

Größerer Mittelstand erst ab Anfang 2024 gefordert

„Wir erwarten einen positiven Wettbewerb im Umgang mit dem Gesetz und proaktive Zertifizierungen seitens von Lieferanten“, sagt Olaf Köpper, Senior Risk Analyst bei HDI Risk Consulting (HRC) und weiter: „Die Kriterien dafür, dass ein Zulieferer aus der Lieferkette herausgenommen werden muss, sind aber relativ streng.“

Ab 1. Januar 2024 gilt das Lieferkettengesetz auch für Unternehmen in Deutschland mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und damit auch für den größeren Mittelstand.

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