
Gesetzgeber klärt Fragen bei der Reform der Versicherungsteuer

Durch das Engagement des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auch unter Beteiligung von HDI hat das Bundesfinanzministerium nun die offenen Fragen zugunsten der Versicherungswirtschaft sowie ihrer Kundinnen und Kunden geklärt.
International tätige Unternehmen, die über einen deutschen Versicherungsvertrag verfügen, müssen für mitversicherte rechtlich selbständige Tochtergesellschaften, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ansässig sind, keine auf die Tochtergesellschaft anfallenden Prämienanteile mit der deutschen Versicherungsteuer belegen. Unverändert wird die Besteuerung jedoch weiterhin bei rechtlich unselbständigen Betriebsstätten fällig, da sie zivilrechtlich als Bestandteil des Stammhauses betrachtet werden.
Dementsprechend wird HDI Global SE bisherige Abrechnungen korrigieren, geleistete deutsche Versicherungsteuer zurückfordern und nach Erstattung durch die Finanzbehörden an unsere Kunden auszahlen. Die hierfür erforderlichen technischen Anpassungen laufen bereits auf Hochtouren.
Weitere Details finden Sie in unserem Highlightblatt „Reform des Versicherungsteuerrechts“.