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Gesetzgeber klärt Fragen bei der Reform der Versicherungsteuer

Nach der Reform des Versicherungsteuergesetzes blieb unklar: Müssen Global Player mit einem deutschen Versicherungsvertrag Prämienanteile für mitversicherte Tochtergesellschaften außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes hierzulande versteuern? Jetzt hat der Gesetzgeber nachgebessert.

Durch das Engagement des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auch unter Beteiligung von HDI hat das Bundesfinanzministerium nun die offenen Fragen zugunsten der Versicherungswirtschaft sowie ihrer Kundinnen und Kunden geklärt.

International tätige Unternehmen, die über einen deutschen Versicherungsvertrag verfügen, müssen für mitversicherte rechtlich selbständige Tochtergesellschaften, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ansässig sind, keine auf die Tochtergesellschaft anfallenden Prämienanteile mit der deutschen Versicherungsteuer belegen. Unverändert wird die Besteuerung jedoch weiterhin bei rechtlich unselbständigen Betriebsstätten fällig, da sie zivilrechtlich als Bestandteil des Stammhauses betrachtet werden.

Dementsprechend wird HDI Global SE bisherige Abrechnungen korrigieren, geleistete deutsche Versicherungsteuer zurückfordern und nach Erstattung durch die Finanzbehörden an unsere Kunden auszahlen. Die hierfür erforderlichen technischen Anpassungen laufen bereits auf Hochtouren.

Weitere Details finden Sie in unserem Highlightblatt „Reform des Versicherungsteuerrechts“.

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