Die deutsche Wirtschaft soll durch zahlreiche Gesetzesänderungen von bürokratischem Aufwand befreit werden. Die neuen Regelungen betreffen auch arbeitgeberfinanzierte Gruppen-Unfallversicherungen. Durch die Anhebung der Pauschalierungsgrenze erhalten Unternehmen mehr finanzielle Freiräume für die Absicherung ihrer Mitarbeiter.
Der Bundesrat hatte Ende vergangenen Jahres dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt. Viele Änderungen sind Anfang 2020 in Kraft getreten. Dazu gehört auch die Anhebung der Pauschalierungsgrenze für arbeitgeberfinanzierte Gruppen-Unfallversicherungen von 62 auf 100 Euro (§ 40b Abs. 3 EStG).
Jährliche Pauschalierungsgrenze steigt auf 100 Euro pro Person
Der bisher geltende Beitrag von 62 Euro hatte sich mittlerweile als zu niedrig erwiesen, um Arbeitnehmer adäquat und ohne den Aufwand einer individuellen Versteuerung gegen Unfallrisiken abzusichern. Arbeitgeber können nunmehr die Beiträge für eine Gruppen-Unfallversicherung pauschal mit einem Steuersatz von derzeit 20 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und etwaiger Kirchensteuer) versteuern. Einzige Voraussetzungen: Erstens darf der durchschnittliche Beitrag pro versicherte Person 100 Euro (ohne Versicherungssteuer) im Kalenderjahr nicht überschreiten. Zweitens müssen mehrere Arbeitnehmer gemeinsam in einem Unfallversicherungsvertrag abgesichert sein. Sobald der Durchschnittsbeitrag 100 Euro übersteigt, muss die Versteuerung für jeden Arbeitnehmer individuell erfolgen.
Die Versicherungssteuer sowie der Beitrag für das Dienstreiserisiko sind in der Pauschalierungshöchstgrenze nicht enthalten, da diese nicht lohnsteuerpflichtig sind.
Finanzieller Freiraum steigt um rund 50 Prozent
Damit beträgt der höchste pauschal versteuerungsfähige Bruttobeitrag bei einer 24-Stunden-Deckung nun 125 Euro netto (148,75 Euro inklusive 23,75 Euro Versicherungsteuer). Der nicht zu versteuernde Dienstreiseanteil wird gemäß Erlassschreiben in Höhe von 20 Prozent in der Regel nicht beanstandet. Folglich verbleiben 80 Prozent, die pauschal versteuert werden können, also 100 Euro netto. Gegenüber der bisherigen Regelung können Arbeitgeber folglich einen Mehrbetrag von rund 50 Prozent in die Gruppen-Unfallversicherung investieren, ohne den Vorteil der Pauschalversteuerung zu verlieren.
Detaillierte Ausführungen bietet unsere Fachinformation zur lohnsteuerlichen Behandlung von Beiträgen und Leistungen bei Gruppen-Unfallversicherungen.