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… dass Arbeitgeber ab 1. Januar 2022 bei Entgeltumwandlungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung grundsätzlich einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent zahlen müssen? Da die Regelung auch in bestehende Verträge eingreift, IT-seitig umgesetzt und kommuniziert werden muss, verbleibt für die betriebliche Umsetzung nicht mehr viel, aber noch ausreichend Zeit.

Entgeltumwandlungen im Rahmen einer Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds sind weit verbreitet. Bei diesen betrieblichen Vorsorgelösungen sparen nicht nur die Mitarbeitenden, sondern auch die Unternehmen Sozialabgaben ein. Deshalb verpflichtet der Gesetzgeber die Unternehmen einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent zugunsten der Betriebsrenten einzuzahlen, soweit sie als Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialabgaben sparen.

Diese gesetzliche Zahlungsverpflichtung kann im Unternehmen unterschiedlich umgesetzt werden. HDI bietet hierfür spezielle Angebote ebenso wie Einstiegsoptionen und begleitet Arbeitgeber über den gesamten Prozess. Im Ergebnis gelingt es so, eine pragmatische Lösung zu finden, bei welcher der Zusatzaufwand für das Unternehmen überschaubar bleibt. Haben Sie Fragen zur betrieblichen Umsetzung der bAV-Regelung? Oder haben Sie vor, eine bAV in Ihrem Unternehmen einzuführen?

Weitere Informationen erhalten Sie hier, per E-Mail an: fachcenter-bAV@hdi.de sowie bei Ihrem Ansprechpartner in Ihrer HDI Niederlassung.

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