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Wussten Sie schon, …

… dass Kraftfahrer bereits bei Schrittgeschwindigkeit auf Autobahnen oder Straßen außerorts eine Rettungsgasse bilden müssen und ein Nichtbefolgen erhebliche Bußgelder, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot zur Folge haben kann?

Nicht erst beim Stau, sondern sobald der Verkehr anfängt zu stocken oder Schrittgeschwindigkeit gefahren wird, müssen Kraftfahrer eine Rettungsgasse bilden. Das gilt auf zweispurigen Straßen außerorts und auf Autobahnen und geht so: Wer auf der linken Fahrbahn unterwegs ist, weicht immer nach links aus. Alle anderen Kraftfahrer fahren nach rechts. Bei dreispurigen Straßen wird die Rettungsgasse zwischen der linken und den beiden rechten Spuren gebildet – ohne den Pannenstreifen zu belegen. Bei Annäherung an einen Stau darf das Warnblinklicht kurzzeitig eingeschaltet werden, um andere auf die Gefahrensituation aufmerksam zu machen.

Das Bilden einer Rettungsgasse ist wichtig, damit die Rettungsfahrzeuge den Unfallort schnell und ungehindert erreichen können. Denn schon Sekunden können über Leben und Tod entscheiden. Kraftfahrer, die sich nicht daran halten, müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Führt das Fehlverhalten zu Behinderungen oder Gefährdungen, können die Bußgelder auf 240 Euro beziehungsweise 280 Euro steigen, jeweils plus zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Übrigens: Das unberechtigte Befahren einer Rettungsgasse kann mit noch höheren Bußgeldern geahndet werden.

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