
Mit dem Start ins Jahr 2022 kommen für Kraftfahrer einige Neuerungen. Folgend die wichtigsten Änderungen:
1. Start der zweiten Stufe der CO2-Bepreisung
Mit dem nationalen Emissionshandelssystem wurde bereits vor einem Jahr die Bepreisung von Kohlendioxid (CO2) eingeführt. In diesem Jahr steigt der Preis um fünf auf 30 Euro je Tonne emittierten CO2. Weitere jährliche Anhebungen sollen bis 2025 folgen.
2. Verpflichtender Einsatz von Fahrassistenzsystemen
Für Fahrzeughersteller wird der Einbau von Assistenz- und Sicherheitssystemen ab Anfang Juli 2022 für die Typzulassung neuer Fahrzeuge verpflichtend. Ab Juli 2024 gilt diese Regelung für alle neu zugelassenen Fahrzeuge. Dies betrifft unter anderem Systeme zur automatischen Überwachung und Beschränkung der Geschwindigkeit sowie zur Analyse des Fahrverhaltens und Fahrenden ebenso wie Notbrems- und Spurhalteassistenten. Bei Bussen und Lastkraftwagen gilt dies auch für Abbiege-, Totwinkel- und Kollisionswarnsysteme.
3. Verlängerte Umtauschfrist bei alten Führerscheinen
Kraftfahrer der Jahrgänge 1953 bis 1958 müssen ihre Papier-Führerscheine, die bis Ende 1998 ausgestellt wurden, jetzt verpflichtend in das neue EU-einheitliche und als fälschungssicher geltende Scheckkartenformat umtauschen. Bisher musste dies bis zum 19. Januar 2022 geschehen. Wegen pandemiebedingter personeller Engpässe in vielen zuständigen Behörden wurde die Umtauschfrist verlängert und endet nun am 19. Juli dieses Jahres. Dennoch bleibt es auch für Fuhrparkleiter ratsam, dieses Thema ganz oben auf der Agenda zu behalten. Denn die alten Führerscheine werden nach Fristablauf ungültig. Fuhrparkleiter haften aber dafür, wenn ihre Fahrerinnen und Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs sind.
4. Offene Fragen bei geplanter Schutzmasken-Ausstattung von Verbandskästen
Ab Februar 2022 tritt die neue DIN-Norm 13164 in Kraft, welche die Inhalte festlegt, die in einen Kfz-Verbandskasten gehören. Mit Blick auf die Corona-Pandemie soll künftig jeder Verbandskasten mit zwei Schutzmasken ausgestattet sein. Im Gegenzug entfällt das Verbandtuch (40x60 cm) und die Anzahl der Dreiecktücher wird auf ein Stück verringert. Ein konkretes Datum, ab wann diese Vorschrift gilt, gibt es allerdings noch nicht. Außerdem ist derzeit unklar, ob es sich bei den Gesichtsmasken um FFP2- oder medizinische OP-Masken handeln soll. Eine wichtige Änderung gibt es schließlich für Kraftfahrer, die Autogas, sogenanntes Liquified Petroleum Gas, kurz LPG, einsetzen. Sie können nur noch in diesem Jahr von der Ermäßigung bei der Energiesteuer profitieren. Nachdem der Steuervorteil in den vergangenen Jahren bereits verringert wurde, soll er am 31. Dezember 2022 vollends auslaufen.
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