Seit dem 1.1.2014 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Bestimmungen für die Versicherungsdeckung:
Die HDI Probandenversicherung stützt auf die Schweizer Humanforschungsgesetzgebung und erfüllt die gesetzlichen Vorgaben. Sie kann vollumfänglich für Versuche in der Schweiz eingesetzt werden. Neben den rein inländisch ausgerichteten Prüfungen werden diese immer öfter in Form von internationalen Studien, sogenannten „Multinationalen Studien“ durchgeführt. Das bedeutet, dass eine einheitlich geplante Studie in mehreren Ländern ausgeführt wird. Dies wirft häufig Probleme auf, da in verschiedenen Ländern auch unterschiedliche Rechtsordnungen beachtet werden müssen, in denen wiederum Regelungsunterschiede in Bezug auf die klinischen Studien bestehen. Hierzu gehört auch das Haftungs- und Versicherungsrecht.
HDI analysiert und bewertet die Risiko- und Deckungssituationen in den jeweiligen Ländern und stellt den benötigten Versicherungsschutz zur Verfügung.