Gerade international agierende Unternehmen, die auch in Ländern des Common Law wie den USA, Grossbritannien oder Australien aktiv sind, werden zunehmend mit Schadenersatzansprüchen aus dem Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis konfrontiert. Die rechtliche Harmonisierung innerhalb der Europäischen Union – sowie in Deutschland insbesondere durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – erhöht sich auch hier dieses Risiko erheblich. Neben der Bundesverfassung, dem OR und dem Gleichstellungsgesetz (GLG) bilden in der Schweiz das Arbeitsgesetz (ArG) mit Regelungen über die Arbeits- und Ruhezeiten sowie über den Gesundheitsschutz die Grundlage des Arbeitnehmerschutzes. Die fünf Verordnungen sowie die entsprechenden Wegleitungen begleiten die Umsetzung des ArG.
Die HDI bietet Versicherungsschutz bei Haftungsrisiken infolge rechtswidriger Beschäftigungspraktiken, wie z. B.:
Die sich hieraus ergebenden Prozessrisiken sowie Schadenersatzansprüche und mögliche Schmerzensgelder lassen sich auf zwei Wegen zielgerecht absichern:
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